powered by Gutachterverzeichnis.com
Egal, ob Sie schuldlos oder mit einer Teilschuld in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind: Sie haben die freie Auswahl des Gutachters! Sie sind nicht verpflichtet, einen durch die gegnerische Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen zu beauftragen – den Gutachter der Versicherung dürfen Sie ablehnen! GUTACHTEN SCHNELLDIENST vermittelt Ihnen schnell, unkompliziert und kostenlos einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe (soweit verfügbar). Unabhängig davon bleibt es Ihnen natürlich frei überlassen, selbst einen Kfz-Sachverständigen zu suchen und zu beauftragen.
Die gegnerische Versicherung bezahlt den Schaden, der Ihnen entstanden
ist, wenn Sie die/der Geschädigte sind und es sich nicht um einen sogenannten Bagatellschaden* handelt. Der Schaden wird vom Sachverständigen ermittelt und der gegnerischen
Versicherung übermittelt. Auch die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt. Das Gutachten ist für Sie kostenlos, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt und Sie keine Teilschuld tragen.
Ein Gutachten berücksichtigt im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag alle Schäden, die Ihnen durch den Unfall entstehen. Neben dem direktem Schaden am Fahrzeug sind Sie natürlich auch ggf. für den Ersatzwagen, weitere Aufwendungen und den Wertverlust zu entschädigen.
*Ein Bagatellschaden ist ein Schaden bis zu einer Schadenshöhe von ca. 750€.
Hinweis: die Sprache unserer Websites ist deutsch. Mit "Gutachter", "Mieter", "Besitzer" und "Sachverständiger" bzw. "Sachverständigen" ist natürlich immer auch die weibliche Form gemeint.