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Gutachtervermittlung im Schadenfall

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Kfz Sachverständiger

Nach einem Verkehrsunfall ist in den meisten Fällen ein Kfz-Sachverständiger nötig, der ein Gutachten an die gegnerische Versicherung schickt, damit der Schaden beglichen werden kann. Die Auswahl des Gutachters liegt ausschließlich im Ermessen des Geschädigten ...

Schimmelbefall in der Mietwohnung?

Sie haben Schimmelschäden in Ihrer Wohnung festgestellt, doch der Vermieter gibt Ihnen die Schuld? Hier kann nur ein Baugutachter Klarheit schaffen ... 

Immobilienbewertung und Energieausweis

Eine Immobilien- oder Grundstücksbewertung hilft Ihnen, die jeweiligen Objekte nach ihrer Eignung und ihrem Wert richtig einzuschätzen, zum Beispiel für die Versicherung oder Verkauf ...

Wann wird ein Gutachten benötigt?

Die Anwendung von Gutachten ist genau so verbreitet wie es verschiedene Meinungen zu einem bestimmten Wert einer Sache oder dessen Schaden gibt. Im Regelfall versucht eine Partei den Schaden klein zu reden (das kann der Schadenverursacher sein oder ein Vertreter, zum Beispiel eine Versicherung) und die andere Partei, zum Beispiel die Geschädigte(n), den eigenen Schaden bestmöglich ersetzt zu bekommen.  

Wer bezahlt das Gutachten?

Die gegnerische Versicherung bezahlt den Schaden, der Ihnen entstanden ist, wenn Sie die/der Geschädigte sind und es sich nicht um einen sogenannten Bagatellschaden* handelt. Der Schaden wird vom Sachverständigen ermittelt und der gegnerischen Versicherung übermittelt. Auch die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt. Das Gutachten ist für Sie kostenlos, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt und Sie keine Teilschuld tragen. Ein Gutachten berücksichtigt im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag alle Schäden, die Ihnen durch den Unfall entstehen. Neben dem direktem Schaden am Fahrzeug sind Sie natürlich auch ggf. für den Ersatzwagen, weitere Aufwendungen und den Wertverlust zu entschädigen.
*Ein Bagatellschaden ist ein Schaden bis zu einer Schadenshöhe von ca. 750€.

                     

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Schaden Schnelldienst Wintereinbruch mit überfrierender Nässe machen Straßen zu spiegelglatten Eisbahnen ...

Glatteis Unfälle

Regelmäßig werden Fahrzeugführer - auch und gerade im Winter - immer wieder von spiegelglatter Fahrbahr überrascht. Bremsen, Lenkung und Fahrwerk reagieren plötzlich anders als erwartet. Hat es dann "geknallt", sind viele Autofahrer völlig überfordert und wissen nicht, was zu tun ist. Ruhe bewahren ist im ersten Moment tatsächlich oft das einzig Richtige. Beim begutachten des Schadens hilft Ihnen ein KFZ-Sachverständiger.

Foto: Plötzlicher Wintereinbruch und überfrierende Nässe machen aus Fahrbahnen blitzschnell unkontrollierbare Rutschbahnen

Zentralruf der Autoversicherer

Den "ZENTRALRUF der Autoversicherer" benötigen Sie, um zuverlässig den Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners zu erfahren. Benötigt werden neben Ihren Angaben nur das gegnerische Kennzeichen und der Schadentag. So können Sie kostenlos die Kfz-Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeugs ermitteln. Der können Sie dann den Schaden melden.

  0800 250 260 0
(innerhalb Deutschlands)

  +49 40 300 330 300
(aus dem Ausland, Mo-Fr von 8.00-20.00 Uhr)

Den Gutachter bzw. KFZ-Sachverständigen in Ihrer Nähe, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachtet und die Schadenhöhe ermittelt, wählen Sie sich dann frei selbst aus.